lt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Ausgegeben am 21. Juli
2008 Teil II
261 . Verordnung : Änderung der Verordnung über Ausübungsregeln
für das Piercen und Tätowieren
durch Kosmetik ( Schönheitspflege ) - Gewerbetreibende
Piercen:
- Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr OHNE Einverständnisserklärung
eines Erziehungsberechtigten.
( jedoch musst Du Dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder Reisepass ausweisen
können ! )
Tätowieren:
- Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Voraustzung
schriftliche Einverständniserklärung eines Elterteiles (Pflege/Erziehung)
( jedoch musst Du Dich mit einem amtlichen Lichtbildausweis / Reisepass oder
Führerschein ausweisen können ! ).
Lieber Kunde
Ich möchte darauf hinweisen dass der von mir eingesetzte
Piercingschmuck zu 100 % aus Titan besteht
( bekannt als Implantate in der Chirurgie ) und als Erstlings-schmuck verwendet
wird !
Daher setze ich NUR geschäftseigenen Piercingschmuck
ein und lehne jeden
selbst mitgebrachten Schmuck ab !
Es handelt sich hierbei nicht um Profitgier, sondern um
Verantwortungsbewusstsein meinen Kunden gegenüber !!